Die neue Mittelspannungsrichtlinie: Was sich durch die VDE AR-N 4110 für den Netzanschluss von BHKW-, Wind- und PV-Anlagen ändert
- von kontakt@ibbk-biogas.de
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- 24 Apr., 2018
Veranstaltungseinladung zum Thema am 5. Juli in Wolpertshausen
Jeder Referent, der im Rahmen des Workshops vorträgt, bringt reichhaltige Erfahrung und vor allem geballte Kompetenz mit. Im Einzelnen sind das:
- Jörg HELMER vom VDE Prüf- und Zertifizierungsinstitut in Offenbach am Main.
- Joachim KOHRT von der 8.2 Consulting AG aus Hamburg.
- Philipp WERNSMANN, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Agrarrecht aus Ibbenbüren im Münsterland.
- Lennart PAAPE von der 8.2 Consulting AG aus Hamburg.
- Ole HOFFMANN von der 8.2 Consulting AG aus Hamburg.
Das detaillierte
Veranstaltungsprogramm können Sie HIER
herunterladen (PDF).
Zur Online-Registrierung kommen Sie HIER.
Weitere Informationen zum Workshop erhalten Sie direkt vom Veranstalter unter der Telefonnummer 07954/926-566 bzw. kaiser@fnbb.org. Bei inhaltlichen Fragen bitten wir Sie, sich direkt mit unserem Kooperationspartner 8.2 Consulting AG, den Sie telefonisch unter der 040/3807253-47 erreichen, in Verbindung zu setzen.
Die VDE-AR-N 4110 tritt voraussichtlich Ende Mai 2018 in Kraft. Sie hat einige Auswirkungen auf die Planung und Errichtung von BHKW hinsichtlich der elektrischen Anlagen und der Nachweise gegenüber dem Netzbetreiber. Insbesondere ist die neue Mittelspannungsrichtlinie für alle von Bedeutung, die flexibilisieren möchten. In der Vergangenheit war die Mittelspannungsrichtlinie nur für Anlagen mit einer installierten elektrischen Gesamtleistung ab 950 KW von Bedeutung. Mit der neuen Richtlinie müssen auch Biogasanlagen mit insgesamt 135 KW bereits ein vereinfachtes Zertifikat vorlegen. Die Zuschaltung zum Netz darf nur mit einem gültigen Zertifikat erfolgen. Nach einer fast einjährigen Übergangszeit müssen ab dem 27. April 2019 alle neuen Erzeugungseinheiten, die am selben Netzverknüpfungspunkt eine Änderung im Sinne der elektrischen Leistung ergeben (z.B. durch Erweiterung der installierten BHKW-Leistung im Zuge der Flexibilisierung) dann die technischen Anforderungen erfüllen.
Das
sogenannte Standardverfahren wird in die Anlagenzertifikate A
(Summe
aller Erzeugungseinheiten größer 950 KW), B
(Summe aller Erzeugungseinheiten zwischen 135 und 950 KW) und C
(Einzelanlagen – nicht in Serie gefertigt, beispielsweise
gebrauchte BHKW, die ihren Standort wechseln) unterteilt. Nach
Inbetriebnahme erfolgt eine Konformitätsprüfung. Das Zertifikat
bescheinigt gewissermaßen den regelkonformen Betrieb der
Erzeugungsanlage mit dem elektrischen Netz.
Joachim Kohrt (8.2 Consulting AG)
Achim Kaiser (FnBB e.V.)

Am letzten
Dienstag im Oktober veranstaltet CARMEN e.V., die bayerische
Koordinierungsstelle für Nachwachsende Rohstoffe, Erneuerbare
Energien und nachhaltige Ressourcennutzung, ein Fachgespräch. Sein
Titel lautet „Biogas im ökologischen Landbau“.
Die Veranstaltung
findet im oberbayerischen Kaufering, das 35km südlich von Augsburg
liegt, statt. Die FnBB e.V., der engste Kooperationspartner des IBBK,
tritt dabei als Mitveranstalter auf. In der Satzung verankertes
Hauptanliegen des Vereins ist das Fördern der Verbreitung einer
nachhaltigen und sozialverträglichen Erzeugung und Nutzung von
Energie aus Biomasse. Vor diesem Hintergrund ist es leicht
nachvollziehbar, dass Michael Köttner, 2. Vorsitzender der FnBB e.V.
und Geschäftsführer der IBBK Fachgruppe Biogas GmbH, als Referent
an der Veranstaltung mitmirkt.
Neben fachlichen Informationen kommen im Rahmen des Fachgesprächs auch Praktiker zu Wort. Abgerundet wird der Tag durch den Besuch einer „Bio-Biogasanlage“.
Das detaillierte Veranstaltungsprogramm (inkl. aller weiteren Informationen und dem Anmeld eformular ) können Sie HIERherunterladen (PDF).

Das baden-württembergische Förderprogramm „Beratung landwirtschaftlicher Betriebe“ ist in die zweite Runde gegangen. Wir sind wieder dabei und freuen uns, dass unsere Beratung landwirtschaftlicher Biogasanlagenbetreiber auch in Zukunft vom Land Baden-Württemberg und dem Europäischen Landwirtschaftsfond für die Entwicklung des Ländlichen Raums (ELER) gefördert wird. Bis zum Jahr 2020 beraten wir in den Modulen 112 „Einstiegsmodul Biogas“ und 113 „Grundmodul Biogas“.
Die Förderung für das Einstiegsmodul beträgt 50% oder maximal 1.000 Euro. Das Grundmodul wird sogar mit 80% oder maximal 1.100 Euro gefördert.
Das Gute daran ist: unser Klient zahlt nur seinen Anteil der Beratungskosten und wir beantragen die Förderung beim Land. Hier hat also ausnahmsweise der Berater den Papierkrieg und nicht der Landwirt. Wenn das nicht eine gute Nachricht ist.
Weitere Informationen zum Förderprogramm Beratung.Zukunft.Land unter: www.beratung-bw.de
Mehr Informationen zu ELER: http://ec.europa.eu/agriculture/rural-development-2014-2020/index_de.htm

End of May this year IBBK trainers Michael Köttner and Katrin Kayser went to Chile to train future biogas operator trainers on biogas basics and training methodology. This training was conducted in close collaboration with the Universidad Adolfo Ibañez, namely Claudia Pabon Perreira and Robert Pardo Silva, in Santiago de Chile.
In total 30 persons joined the training – five more than originally foreseen, but less than the more than 40 persons who had applied for joining the event. All participants were either biogas experts or trainers themselves and we were honoured to deliver such a training course to colleagues.
Over the course of five days trainees as well as trainers enjoyed a fun mix of interactive (group) work, classroom lectures, excursion, laboratory session and video making.
Participant‘s feedback on this training was awesome.